Gemäß dem Beschluss des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt von BiH“, Nr. 37/22) vom 26. Mai 2022 wurde der Beschluss über die Festlegung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von BiH“, Nr. 26/20, 57/20, 58/20, 36/21 und 28/22) außer Kraft gesetzt.
In diesem Sinne besteht ab dem 26. Mai 2022 nicht mehr die Verpflichtung, einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-COV-2-Virus, einen Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Person COVID-19 überwunden hat, vorzuweisen, bei der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Bosnien und Herzegowina.