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INFORMATIONEN ÜBER VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREISE VON AUSLÄNDISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN NACH BOSNIEN UND HERZEGOWINA

By 2. July 2022 No Comments

Gemäß dem Beschluss des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt von BiH“, Nr. 37/22) vom 26. Mai 2022 wurde der Beschluss über die Festlegung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von BiH“, Nr. 26/20, 57/20, 58/20, 36/21 und 28/22) außer Kraft gesetzt.
In diesem Sinne besteht ab dem 26. Mai 2022 nicht mehr die Verpflichtung, einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-COV-2-Virus, einen Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Person COVID-19 überwunden hat, vorzuweisen, bei der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Bosnien und Herzegowina.